• Die Gemeinnützigkeit des Fördervereins Die Kinderkrebsforschungshilfe wurde durch das Finanzamt Leipzig I (Steuernummer 232/140/17911) festgestellt.
  • Die Satzung des Fördervereins erfüllt die satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
  • Der Förderverein unterstützt folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO).
  • Der Förderverein ist nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Leipzig I vom 29.11.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  • Der Förderverein ist berechtigt für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.